Das Verkaufsobjekt liegt leicht erhöht, an einer ruhigen und sonnigen Wohnlage unweit vom Dorfkern Buchrain entfernt. Die Umgebung der Liegenschaft ist von kleinen Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern geprägt, was eine angenehme Nachbarschaft garantiert.

Die charmante 3½-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von rund 98 m² und 46 m² Nebenfläche bietet viel Platz, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen. Die Zimmer sind sehr gut möblierbar und attraktiv angelegt. Das nach Südwesten ausgerichtete Zimmer verfügt über eine Schiebetüre, die es ermöglicht, die 3½-Zimmer-Eigentumswohnung mühelos in eine 4½-Zimmer-Wohnung umzuwandeln.

Von der südwestlich ausgerichteten Terrasse aus eröffnet sich ein atemberaubender Ausblick auf die grüne Umgebung sowie auf den majestätischen Pilatus. Hier kann man entspannte Stunden im Freien verbringen und die Schönheit der Natur in vollen Zügen geniessen.

Sowohl die Wohnung selbst als auch die Umgebung der Überbauung mit insgesamt 15 Wohnungen sind sehr gepflegt und dank des mediterranen Baustils fühlt man sich wie in der Toskana. Das perfekte Zuhause für Menschen, die das Besondere suchen.

Zum Verkaufsangebot gehören ein geräumiger Kellerraum im Untergeschoss sowie zwei Stellplätze in der gemeinsamen Tiefgarage.

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Intercity Vermarktung AG
Intercityhaus
Alpenstrasse 6
6004 Luzern
Tel. +41 41 418 45 67
luzern@intercity.ch

Das Neubauprojekt «Bahnhofareal Liestal» umfasst 23 hochwertige Mietwohnungen direkt am Bahnhofsgelände Liestal.

Wünschen Sie sich eine Wohnung mit passendem Wohlfühlambiente? Von grosszügigen 1½- bis hin zu atemberaubenden 4½-Zimmer-Wohnungen ist für jeden Wohngeschmack etwas dabei. Die Mietwohnungen begeistern mit einladenden Grundrissen, eigenen Waschtürmen sowie einem hochwertigen Ausbaustandard.

Die Umgebung rund ums «Bahnhofareal Liestal» bietet Ihnen eine Vielzahl an Aktivitäten – Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Kino wie aber auch kurze Gehdistanzen zur Altstadt und zu Schulen. Die grossartigen Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln direkt am Liestaler Bahnhof ermöglichen Ihnen zudem unvergessliche Reisen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Projektwebsite www.bahnhofareal-liestal.ch

Intercity Vermarktung AG
Intercityhaus am Aeschenplatz
St. Jakobs-Strasse 3
4002 Basel

Tel. +41 61 317 67 80
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Direkt am Vierwaldstättersee, neben der Universität und dem Bahnhof gelegen, befinden sich die Gewerberäumlichkeiten des Lakefront Center in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Diverse Dienstleister, das Radisson Blu Hotel mit seinem Fitness- und Wellnessbereich und das Restaurant LUCE sind Ihre künftigen Nachbarn. Hier profitieren Gewerbemieter von vielseitigen Synergien an urbaner Lage.

Der Standort ist sehr gut erreichbar. Dank dem kurzen Verbindungssteg vom Bahnhof aus kommt man auch bei Regenwetter trocken im Lakefront Center an. Mitarbeitenden oder Kunden, die mit dem Auto unterwegs sind, steht die hauseigene Tiefgarage zur Verfügung.

Das Flächenangebot im Lakefront Center ist flexibel unterteilbar und bietet Raum für unterschiedlichste Ansprüche. Das Angebot variiert von modernen Flächen mit Galerie und Sicht auf den Bahnhof bis hin zu Ladenflächen mit ausgezeichneter Visibilität zur Bürgen- und Werftestrasse hin. Die Flächen werden ausgebaut vermietet und verfügen über eine Teeküche mit Pausenbereich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektwebsite: www.lakefrontcenter.ch.

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Die ersten Sekunden beim Betreten eines Raumes entscheiden, ob man sich darin wohl fühlt oder nicht. Dabei spielen Emotionen genauso eine zentrale Rolle wie die Einrichtung und Präsentation von Wohnobjekten und Möbeln. Meistens braucht es nur ein paar gezielte Veränderungen, um aus den eigenen vier Wänden einen atmosphärischen Wohnraum zu gestalten, der nicht nur das ästhetische Auge, sondern auch die Sinne anspricht. Wie man mit kleinen Veränderungen einen grossen Effekt erzielen kann, lesen Sie hier.

1. Ausmisten und entsorgen

Die Monate um den Jahreswechsel eignen sich wunderbar, um die innere Marie Kondo zu challangen und sich von Altlasten zu trennen, die Ihnen keine Freude mehr bereiten. Seien Sie dabei radikal, aber nicht unüberlegt. Ein Objekt, das Ihnen seit dem Kauf ausser einer dicken Staubschicht nichts gebracht hat, wird auch in den nächsten Monaten keine grosse Liebe in Ihnen entfachen. Gehen Sie dabei akribisch durch alle Räume und schauen Sie sich jedes Möbelstück, Wohnobjekt und Accessoire genau an und fragen Sie sich, welche Aufgabe es erfüllt und ob es an einem anderen Ort nicht besser aufgehoben wäre. Alles, was keine Freude bringt oder keinen Zweck erfüllt, darf weg.


Weniger ist mehr. Das gilt auch bei der Dekoration: Für einmal steht das Regal von Oyoy im Mittelpunkt. @Oyoy

2. Formschöne Ordnungshelfer

Besonders kleinere Räume sehen bei Unordnung schnell schmuddelig und chaotisch aus. Deshalb erzeugt eine umfangreiche Aufräumaktion bereits einen grossen Effekt. Kleinkram kann dabei sorgfältig in formschönen Schalen oder natürlichen Körben aufbewahrt werden. Schauen Sie auch, dass Möbel, die den Raum unnötig zustellen, einen neuen Platz zum Beispiel an der Wand bekommen. Besonders der Eingangsbereich sollte makellos daherkommen, wenn Sie einen guten ersten Eindruck hinterlassen wollen.


Raffinierter Ordnungshelfer: Das Parade Shelf von ferm Living. @fermLiving

3. Grosszügigkeit

Vollgepackte Räume können uns einengen und nehmen uns so wortwörtlich den Raum zum Atmen. Haben Sie Mut zur Lücke bei der Einrichtung. Weniger ist hier tatsächlich mehr. Anstatt jeden Fleck zuzustellen, setzen Sie lieber ein Möbelstück oder Wandobjekt in Szene. Besonders in kleineren Räumen ist es ratsam, dass weite Teile des Fussbodens unbedeckt bleiben. Zudem kann ein Wandspiegel den Raum optisch grösser wirken lassen. In grossen Räumen kann man hingegen mit einem dezenten Teppich und Vorhang für mehr Gemütlichkeit sorgen und mit einem grossformatigen Bild ein Highlight setzen. Lösen Sie sich vom Gedanken, dass alle Ablagen dekoriert oder mit Dingen vollgestellt sein müssen. Eine ruhige Fläche bringt auch Ruhe in den Geist.

Grosszügiges Schlafzimmer von Bolia mit Elton Bettrahmen. @Bolia

4. Mit allen Sinnen

Wir fühlen uns automatisch wohler in Räumen, die auf angenehme Weise unsere Sinne ansprechen. Dafür können Sie zum Beispiel eine natürliche, aber dezente Duftkerze oder einen Aroma-Diffuser mit ätherischen Ölen nutzen oder frische Blumen und Zimmerpflanzen im Raum platzieren. Verzichten Sie dabei auf künstliche oder penetrante Duftnoten. Diese können ablenken oder gar störend wirken. Vermeiden Sie einen wilden Farbenmix oder zu grelle Farben. Entscheiden Sie sich lieber für sanfte und aufeinander abgestimmte Farben wie etwa eine Variation aus schlichten Blau- oder Grüntönen.


Minimalistisch und dennoch ein schöner Blickfang: Die Vase Ikebana von Fritz Hansen. @Fritz Hansen

5. Stimmungsvolle Atmosphäre

Wenn es um ein stimmungsvolles Wohnambiente geht, ist das Licht ein entscheidender aber oftmals unterschätzter Faktor. Kühles Licht kann einen Raum unpersönlich und kalt wirken lassen. Schauen Sie darauf, dass Sie möglichst viel natürliches Tageslicht haben. Öffnen Sie Vorhänge und spielen Sie zudem mit indirekten warmen Lichtquellen. In der kalten Jahreszeit geben Kerzen dem Raum eine warme Atmosphäre.


Japanisch angehauchte Leuchte von Norm Architects für Audo. ©Audo

6. Handverlesene Accessoires

Für einen minimalistischen Einrichtungsstil müssen Sie nicht zwingend auf Accessoires verzichten: Es kommt lediglich auf die richtige Auswahl an. Anstatt ein Sammelsurium an Souvenirs oder sonstigen Objekten anzuhäufen, legen Sie den Fokus auf ein paar auserwählte Statement Pieces wie etwa ein hochwertiges Coffee Table Book, eine erlesene Vase oder ein aussergewöhnliches Tablet. Ein einzigartiges Reise-Souvenir kann zudem Gesprächsstoff für das nächste Dinner mit Freunden und Bekannten liefern.


Cairn Centrepiece von ferm Living. @fermLiving

7. Warme Farben und natürliche Textilien

Besonders in der kälteren Jahreszeit wirken gedeckte Farben und haptisch angenehme Textilien für Wärme und Geborgenheit. Dafür müssen Sie aber nicht die Wände streichen oder neue Vorhänge anbringen. Meist helfen bereits kleine Anpassungen: Wechseln Sie beispielsweise die Kissenbezüge der Zierkissen saisonal aus oder legen Sie im Winter ein weiches Plaid über die Lehne des Sofas. Hochwertige Leinenservietten oder Tischdecken sind auf einem gedeckten Tisch zudem immer eine gute Wahl und haben Stil.


Passende Plaids und Kissen von House Doctor sorgen für eine warme Atmosphäre. @house doctor

 

Carina Iten schreibt seit zehn Jahren für den Archithema Verlag über Wohnkultur, Design- und Lifestyle-Themen und ist seit 2018 als Chefredaktorin des Onlinemagazins meter tätig. Sie mag es, einen frischen Blick auf Dinge und Themen zu werfen, die uns täglich umgeben.

Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine sogenannte Sondersteuer, die vom erzielten Gewinn abhängig ist. Als steuerpflichtige Veräusserungen gelten insbesondere die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (z.B. Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft), oder aber die Veräusserung eines Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechts an einem Grundstück oder die Überführung von Grundstücken vom Privat- ins Geschäftsvermögen.

Während in der Schweiz Kapitalgewinne mit Aktien oder anderen Wertschriften steuerfrei sind, besteuern alle Kantone den Grundstückgewinn von Privatpersonen. Ausgenommen sind je nach Kanton Grundstückgewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen, die der Einkommens- oder Gewinnsteuer unterworfen sind. Steuerpflichtig ist der Verkäufer/die Verkäuferin. Unter gewissen Bedingungen kann die Steuer aufgeschoben werden.

Wie im nachstehend aufgeführten Berechnungsbeispiel aufgezeigt wird, kann sich die Grundstückgewinnsteuer schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich bewegen und zur Kostenfalle für die Verkäuferschaft werden. Privatpersonen sind daher gut beraten, die wichtigsten Fakten rund um die Selbstveranlagung der Grundstückgewinnsteuer zu kennen, ansonsten kann ein Immobilienverkauf zu negativen Überraschungen resp. zu hohen Steuerfolgen führen.

Wie berechnet sich die Grundstückgewinnsteuer anhand eines vereinfachten Beispiels im Kanton Luzern?

Etwas vereinfacht gesagt entspricht der steuerbare Gewinn der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis (vgl. nachstehend, der sog. «Anlagewert») und dem Verkaufserlös (vgl. nachstehend, der sog. «Veräusserungswert»). Verschiedene Kosten und Investitionen sind aber grundsätzlich abziehbar.

Der Anlagewert setzt sich aus dem Kaufpreis sowie wertvermehrenden Investitionen, Maklerprovisionen, Aufwendungen für dauernde Wertvermehrungen, Erschliessungskosten und Weiterem zusammen. Der Veräusserungswert hingegen umfasst den Verkaufspreis, vermindert um die gesetzlichen Abzüge wie beispielsweise die direkten Veräusserungskosten, worunter Handänderungssteuern sowie Notariatsgebühren fallen.

Für die Berechnung der Höhe der Grundstückgewinnsteuer wird zuerst die einfache Steuer gemäss dem Einkommenssteuertarif für Alleinstehende festgestellt, welche sich für den vorangehend errechneten steuerbaren Grundstückgewinn ergibt. Anschliessend wird dieser Betrag mit dem für alle Gemeinden des Kantons Luzern geltenden Steuerfuss von 4,2 multipliziert.

Wie hoch am Ende die Grundstückgewinnsteuer effektiv ausfällt, ist abhängig von der Besitzesdauer der Liegenschaft. So ist dem errechneten Steuerbetrag bei kurzer Besitzesdauer ein Besitzesdauerzuschlag von bis zu maximal 50 % aufzurechnen, im Falle einer langen Besitzesdauer kann hingegen ein Besitzesdauerrabatt von maximal 25 % des errechneten Steuerbetrags abgezogen werden.

Beispiel:
A kauft zu Beginn des Jahres 2019 eine Stockwerkeigentum-Attikawohnung in Luzern zu einem Preis von CHF 1’400’000.-. Am Ende des Jahres 2023 verkauft A die Wohnung für CHF 2’000’000.-, womit sie in etwas mehr als 4 Jahren einen Gewinn von CHF 600’000.- erwirtschaftet hat. Die einfache Steuer für den steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 600’000.- beläuft sich auf CHF 32’766.70. Dieser Betrag wird mit dem Steuerfuss von 4,2 multipliziert, was einen Steuerbetrag von CHF 137’620.15 ergibt. Da nun das Grundstück weniger als 5 Jahre im Besitz von A war, erhält sie einen Besitzesdauerzuschlag von 10 %. Daraus folgt, dass A einen Betrag von Total CHF 151’382.15 an Grundstückgewinnsteuer zu zahlen hat.

Das vorliegende Beispiel berechnet sich ohne die im Einzelfall abziehbaren Kosten und Investitionen.

Wann ist ein Steueraufschub möglich? Was ist eine latente Steuerlast? 

In gewissen, gesetzlich geregelten Fällen wird die Grundstückgewinnsteuer aber nicht sofort fällig, sondern kann aufgeschoben werden. Dies ist zum Beispiel bei einer sogenannten «Ersatzbeschaffung» der Fall. Wenn ein Hauseigentümer sein Haus verkauft und wieder selbstbenutztes Wohneigentum erwirbt, kann der Aufschub der Grundstückgewinnsteuer beantragt werden. Das gilt heute für Wohnsitzwechsel in der ganzen Schweiz, also nicht nur innerhalb des gleichen Kantons. Wichtig ist, dass der gesamte Erlös auch wieder reinvestiert wird. Sonst kann nur ein Anteil aufgeschoben werden. Die Gesetze verlangen, dass das Ersatzobjekt innerhalb einer angemessenen Frist gekauft und selbst bewohnt wird (meist 2 Jahre).

Ein Aufschub ist ebenfalls bei einem Eigentumswechsel infolge Erbschaft, Schenkung oder Erbvorbezug möglich. So kann beispielsweise im Kanton Luzern bei einer gemischten Schenkung die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, wenn die Gegenleistung des Beschenkten geringer ist als 75 % des Verkehrswertes.

Zu einem Aufschub der Steuer führen auch Handänderungen zwischen Ehepartnern sowie bei einer Trennung oder Scheidung.

Aber aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. Die Besteuerung erfolgt dann erst bei der nächsten steuerbegründenden Veräusserung. Wird die Liegenschaft später an eine Dritte Person verkauft, so wird die Grundstückgewinnsteuer fällig. Der Gewinn errechnet sich in diesem Fall aus der Differenz des Veräusserungswertes zum ursprünglichen Kaufpreis und nicht zum Übernahmepreis. Das heisst, der Veräusserer hat nicht nur denjenigen Gewinn zu versteuern, der während der Zeit angewachsen ist, in welcher er Eigentümer der Liegenschaft war, sondern auch denjenigen, der anwuchs, als sein Rechtsvorgänger die Liegenschaft hielt. Im Zusammenhang mit dem Steueraufschub ist daher auch von der Übernahme einer sogenannten latenten Steuerlast die Rede. Gleichzeitig profitiert der Veräusserer aber von der Besitzesdauer seines Rechtsvorgängers. Denn diese kann sich der Veräusserer anrechnen lassen.

Bei Fragen rund um die Aufschubstatbestände empfiehlt es sich in der Regel, einen versierten Notar beizuziehen, welcher die verschiedenen Varianten aufzeigen und den Aufschub in den entsprechenden öffentlich beurkundeten Verträgen unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben direkt beantragen kann.

Wie kann die anfallende Grundstückgewinnsteuer vorab berechnet resp. sichergestellt werden?
Wird die Grundstückgewinnsteuer nicht beglichen, kann die Steuerbehörde ein gesetzliches Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Obwohl grundsätzlich der Verkäufer für die Grundstückgewinnsteuer zuständig ist, haftet die Steuer aber immer am Grundstück. Im «Worst Case» wird das Pfandrecht bei Nichtbezahlung der Steuer also erst dann eingetragen, wenn der Käufer der neue Eigentümer ist. Aus diesem Grund ist es im Kanton Luzern Usanz, dass vor einer Beurkundung vom Notar oder von der zuständigen Gemeinde eine provisorische Steuerberechnung vorgenommen und der approximativ berechnete Steuerbetrag auf einem speziellen Sperrkonto sichergestellt wird.

Welche kantonalen Unterschiede gibt es bei der Besteuerung?
Für die Berechnung des relevanten Grundstückgewinns folgen alle Kantone grundsätzlich derselben Methode. Nicht aber in allen Kantonen fällt auf die Grundstückgewinne auch eine Grundstückgewinnsteuer an. In sogenannten dualistischen Kantonen – so unter anderem im Kanton Luzern – fällt die Grundstückgewinnsteuer nur für Grundstückgewinne aus dem Privatvermögen an. Grundstückgewinne aus dem Geschäftsvermögen sind demgegenüber der Einkommens- bzw. der Gewinnsteuer unterstellt. In den Kantonen Zürich, Schwyz, Uri, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, Tessin sowie Jura – und damit der Minderheit der Kantone – findet das sogenannte monistische System Anwendung. In diesen Kantonen unterliegen alle Grundstückgewinne, unabhängig davon, ob sie im Privat- oder im Geschäftsvermögen gehalten werden, der Grundstückgewinnsteuer als Sondersteuer.

Kantonale Unterschiede ergeben sich sodann bei den Steuersätzen sowie bei den Berechnungsmethoden für die Berechnung der geschuldeten Grundstückgewinnsteuer. So verfügt der Kanton Zürich im Vergleich zum Kanton Luzern über andere Steuersätze wie auch über andere Ansätze für den Besitzesdauerzuschlag und -rabatt. Erhält die veräussernde Person im Kanton Zürich beispielsweise bei einer Besitzesdauer von vollen 20 Jahren und mehr einen Besitzesdauerrabatt von 50 %, hat sie im Kanton Luzern nach 33 Jahren einen Anspruch auf einen maximalen Rabatt von 25 %. In der überwiegenden Anzahl der Kantone ist der Steuertarif progressiv ausgestaltet. Einen proportionalen Steuertarif kennen nur wenige Kantone.

Was wiederum die meisten Kantone kennen, sind Regelungen zu Bagatellgewinnen. Die konkrete Ausgestaltung variiert jedoch auch hier je nach Kanton stark. Gibt es Kantone, welche Gewinne, die einen bestimmten Betrag nicht erreichen, von der Steuer befreien (z.B. Basel-Stadt: CHF 500.-; Kanton Luzern: CHF 13’000.-), gewähren andere Kantone einen allgemeinen Abzug am Grundstückgewinn selbst (Schwyz: CHF 2’000.-; Uri: CHF 10’000.-). Noch andere Kantone befreien diejenigen Gewinne von der Steuer, auf denen die geschuldete Steuer einen gesetzlich festgelegten Frankenbetrag nicht erreicht (z.B. Tessin: CHF 30.-; Wallis: CHF 100.-).

Fazit: Welche Strategien gibt es zur Minimierung der Grundstückgewinnsteuer? 

Bei der Veräusserung einer Immobilie kann sich die Grundstückgewinnsteuer schnell als Kostenfalle herausstellen und die Verkäuferschaft finanziell stark belasten. Wir empfehlen deshalb, sämtliche Belege über die Kosten und wertvermehrenden Investitionen sorgfältig aufzubewahren und bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen frühzeitig einen versierten Notar beizuziehen, welcher die verschiedenen Varianten aufzeigen kann. Mit dem entsprechenden Know-how lässt sich die Steuerlast bei einer Veräusserung einer Immobilie in vielen Fällen optimieren oder auch aufschieben.

Vorsicht geboten ist bei Erbschaften, Nachlassplanungen und der Übertragung von Liegenschaften an Kinder. Vielfach ist ein Aufschub möglich. Bei einem späteren Verkauf an Dritte werden allerdings die latenten Grundstückgewinnsteuern dann doch fällig. Da unter Umständen viel Geld auf dem Spiel steht, sollten die Eigentümer immer auch die latenten Steuern im Auge behalten. Auch hier empfiehlt sich der frühzeitige Beizug eines versierten Notars.

 

Cyrill Lauper ist Rechtsanwalt und Notar mit Expertise in Immobilienrecht, Bau- und Planungsrecht, Erb- und Nachlassrecht, Gesellschaft- und Handelsrecht, allg. Vertragsrecht, Prozesse / Verfahren / Streitbeteiligungen, Verwaltungsmandate / Domizile, Notariat und Partner bei Lauper & Partner mit Sitz in Luzern.

 

Ein gemütlicher Morgen, das leise Klirren von Besteck und fröhliches Stimmengewirr – es gibt kaum etwas Besseres als einen köstlichen Brunch, um das Wochenende in Zürich zu begrüssen. Als neugierige Entdeckerin und Liebhaberin kulinarischer Freuden habe ich mich aufgemacht, um die pulsierende Brunchszene Zürichs zu erkunden. Entdecken Sie mit mir Orte, an denen Gaumenfreuden und Geselligkeit aufeinandertreffen!

1. BANK
Dieses stilvolle Restaurant bietet nicht nur eine erstklassige Küche, sondern auch einen unvergesslichen Brunch. Die elegante Atmosphäre und das hochwertige Angebot machen es zu einem grossartigen Ort, um den Tag zu beginnen. Von exquisiten Eierspeisen bis hin zu süssem Gebäck – hier wird sicherlich jeder kulinarisch verwöhnt.

2. Café des Amis
Ein verstecktes Juwel in Zürich-Wipkingen. Dieses charmante Café bietet nicht nur einladende Gemütlichkeit, sondern auch eine beeindruckende Auswahl an Brunch-Optionen. Die Karte reicht vom «Petit Déjeuner» für den kleinen Hunger über die «Étagère Des Amis» für zwei Personen bis hin zu hausgemachten Desserts. Mein Tipp: Unbedingt die hausgemachten Desserts ausprobieren – eine Gaumenfreude zum Frühstücksabschluss.

3. Bohemia
Für diejenigen, die eine Mischung aus rustikaler Atmosphäre und exquisitem Geschmack suchen, ist der Klassiker Bohemia die richtige Adresse und  längst kein Geheimtipp mehr. Ihr à la carte Brunch am Wochenende ist ein Fest für die Sinne: von kunstvoll gestalteten Obsttellern bis zu köstlichen Breakfast Stullen mit Avocado – hier wird jede Platte zu einem Meisterwerk.

4. Bros, Beans and Beats
Dieser trendige Ort ist nicht nur ein Café, sondern ein Erlebnis. Die Kombination aus grossartigem Essen, erstklassigem Kaffee und einer einladenden Atmosphäre macht es zu einem idealen Brunchplatz. Die Auswahl reicht von klassischem «Small & Sweet» Breakfast bis hin zur ausgiebigen «Super Bowl». Mein Geheimtipp? Das «Homemade Birchermüsli» – ein wahres Highlight für den Gaumen.

5. Yuma
Im Yuma kommen Frühstücksfreunde zu Zopf und Spiegelei zusammen. Das Brunchangebot wird jeden Samstag und Sonntag von 10 Uhr bis 15 Uhr serviert, ideal für ein gemütliches «Spätstück». Für diejenigen auf der Suche nach gesunden Brunch-Optionen, die keine Wünsche offenlassen, ist das Yuma die perfekte Wahl. Mit einem Schwerpunkt auf frischen, saisonalen Zutaten bietet die Karte eine Fülle von Optionen, die sowohl köstlich als auch nahrhaft sind. Die entspannte Atmosphäre macht das Essen hier zu einem wahren Genuss.

Zürich bietet eine Fülle von Brunchmöglichkeiten und ich habe das Glück, diese fantastischen Orte in meiner Stadt zu erkunden. Ob als Stammgast oder neuer Entdecker, lassen Sie sich von der Vielfalt der Aromen und der herzlichen Atmosphäre dieser Brunchplätze verzaubern. Guten Appetit!

In Luzern Süd zwischen Sonnenberg, Horwer Halbinsel und Vierwaldstättersee entstehen mit dem «Le Nid» 38 hochwertige 2½- bis 5½-Zimmer-Wohnungen und fünf Gewerbeflächen im Stockwerkeigentum. Das «Le Nid», welches ein Teil des neuen, pulsierenden Quartiers «Nidfeld» ist, wurde vom renommierten Architekturunternehmen «Christ & Gantenbein» entworfen.

Zwischen den Gebäuden laden zwei begrünte und geschützte Innenhöfe zum Verweilen, Begegnen und Spielen ein. Neben Klettergeräten, Sandkästen und Wasserstellen zum Austoben finden Sie hier einen Balancier- und Barfusspfad, verschiedene Fitnessstationen und eine Pétanque-Bahn, einen Basketballkorb sowie eine Tischtennisplatte.

Die Eigentumswohnungen selbst präsentieren sich mit bodentiefen Fenstern, modernstem Innenausbau und spannenden Grundrissen als grosszügige Wohnlandschaften mit allem Komfort und bieten Familien, Paaren als auch Singles ein gemütliches Nest zum Leben und Geniessen.

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Projektwebsite www.le-nid.ch.

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Das Mehrfamilienhaus am Eisenbahnweg 8 in Basel steht für Grosszügigkeit und Genuss. Denn hier präsentiert sich ab Frühling 2025 ein Wohnhaus, das die angenehmen Seiten des Lebens vereint und sich optimal in die Quartierumgebung einfügt. Die charmante Quartierstrasse sorgt für Ruhe und Privatsphäre, während die Nähe zur Stadt Sie mühelos in das pulsierende Herz von Basel eintauchen lässt. 

Die sieben lichtdurchfluteten Eigentumswohnungen bieten hochwertige Wohnflächen, die durch ihre Offenheit überzeugen. Die vier 2½- und drei 4½-Zimmer-Wohnungen sind für jede Lebenssituation ideal geeignet. 

Das Gartengeschoss überrascht mit einer grosszügigen 4½-Zimmer-Wohnung, welche mit 3 Balkonen und einem rund 100 m² grossen Garten punktet. Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich je zwei gespiegelte 2½-Zimmer-Wohnungen, die mit ihrer effizienten Raumaufteilung und den zwei Balkonen auftrumpfen. Die 4½-Zimmer-Wohnung im 3. Obergeschoss differenziert sich räumlich nicht vom Erdgeschoss. Highlight der 4½-Zimmer Dachgeschoss-Wohnung ist das durch die Raumhöhe von teilweise bis zu 4.3 m unvergleichliche Raumgefühl. Nischen und sichtbare Balken sorgen für Gemütlichkeit. Die 4½-Zimmer-Wohnung überzeugen überdies alle mit einem Master Schlafzimmer mit Ensuite-Bad. 

Das Herzstück aller Wohnungen am Eisenbahnweg sind augenscheinlich die offen und einladend gehaltenen Wohn- und Essbereiche. Subtil davon abgegrenzt befinden sich die privaten Räume wie Schlafzimmer und Bäder. So entsteht eine intime Atmosphäre, die Raum für persönliche Rückzugsmomente bietet. Erlesene Bodenbeläge in Form von Eichenholz-Parkett und aussergewöhnliche Platten in den Nasszellen ergänzen sich ideal und lassen einen wohnlichen Lebensraum entstehen. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie auf der Projektwebsite www.eisenbahnweg.ch. 

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Intercityhaus am Aeschenplatz
St. Jakobs-Strasse 3
4002 Basel

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Im Zentrum vom Luzerner Stadtteil Littau steht ein vielfältiges Angebot an Büro-, Dienstleistungs- und Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum Stadtkern Luzern zur Verfügung! Sowohl Mitarbeiter:innen als auch Kundschaft erreichen den «Gartenhof» bequem, sei es über öffentliche Verkehrsmittel oder individuelle Fortbewegungsmittel.

Die ausgezeichnete Standortwahl, begleitet von einer hohen Besucherfrequenz aufgrund der Vielzahl an entstandenen Wohnungen in der Umgebung und das vielfältige Flächenangebot bieten eine optimale Voraussetzungen für ein attraktives Arbeitsumfeld.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektwebsite: www.gartenhof-littau.ch.

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Intercityhaus
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Das Neubauprojekt «LETZ9» umfasst 36 hochwertige Mietwohnungen am Letzigraben 114/116 in 8047 Zürich.

Im beliebten Zürcher Quartier Albisrieden im Kreis 9 entstehen moderne Mietwohnungen, welche durch ihre Verspieltheit, Eleganz und Raffinesse überzeugen. Von 1½- bis 4½-Zimmer-Wohnungen bietet das «LETZ9» alles, was man sich wünscht.

Eine Vielzahl an Restaurants, diverse Freizeitaktivitäten und Einkaufsmöglichkeiten wie auch kurze Gehdistanzen zu den Schulen bietet Ihnen die Nachbarschaft vom «LETZ9». An warmen Sommertagen liegt zudem die Badi Letzigrund nur einen Katzensprung von Ihrem neuen Zuhause entfernt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite:  www.letz9-zh.ch

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